Einrichtung der Halteverbotszone

Einrichtung der Halteverbotszone

Halteverbotszone einrichten

Sie möchten umziehen, habe alles sorgfältig geplant, die Umzugskartons sind gepackt und dann kommt der Umzugstag, aber es findet sich kein Parkplatz in der nahen Umgebung. Damit dieses Szenario nicht eintritt, müssen Sie daran denken, rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) eine Halteverbotszone für den gewünschten Ort zu beauftragen, da die Halteverbotsschilder 72 Stunden vor Umzugsbeginn aufgestellt werden müssen. Wie Sie sicher schon merken, ist die Einrichtung des Halteverbots mit viel Aufwand und Stress verbunden.

Damit Sie auch diese Sorge weniger haben, können Sie uns kontaktieren und uns mit der Einrichtung der Halteverbotszone beauftragen.

Folgende Konstellationen sind für die Beauftragung sind möglich:

  • Halteverbotszone vor der alten Wohnung
  • Halteverbotszone vor der neuen Wohnung
  • Halteverbotszone vor der alten und der neuen Wohnung

Bitte beachten Sie, dass die Preise für das Aufstellen der Halteverbotsschilder stark variieren können – auch regional gibt es zum Teil große Preisunterschiede.

Die Gebühren setzen sind dabei wie folgt zusammen:

  • Leihgebühr für die Verkehrsschilder
  • Gebühr für die Einrichtung der Halteverbotszone

Diese Angaben benötigen wir für die Einrichtung der Halteverbotszone:

Für die Einrichtung des Halteverbots benötigen wir von Ihnen die Angabe, wo keine Parkmöglichkeit besteht (alte Wohnung, neue Wohnung oder beide Wohnungen) und die genaue Angaben der Orte, an denen die Verkehrszeichen aufgestellt werden sollen.

Halteverbot-Service deutschlandweit:

Bewerkstelligen Sie Ihnen Umzug ohne ein Umzugsunternehmen, weil Sie fleißige Helfer haben, oder haben Sie bereits schon ein anderes Umzugsunternehmen beauftragt? Dann können Sie eine Halteverbotszone unabhängig von einem Umzug bestellen. Nutzen Sie doch einfach unseren Halteverbot-Service.


Wir freuen uns darauf, schon bald Ihren Auftrag zu übernehmen!