Umzug nach Italien

Umzug nach Italien

Umzug von Deutschland nach Italien

Sie planen einen Umzug nach Italien und suchen nach einer Umzugsfirma?

Ob ein Umzug nach Italien oder nach Deutschland, unser Umzugsunternehmen ist darauf spezialisiert und Sie profitieren von unserer Erfahrung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten.

Unser Angebot an Sie:

  • Individuelles Angebot gegen Entgelt
  • Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise
  • Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise (falls notwendig; s.u.)
  • etc.

Welche Unterlagen werden für den Umzug nach Italien benötigt?

Für die Einreise nach Italien wird von jedem einreisenden EU-Bürger entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass bzw. bei einem Kind ein Kinderausweis benötigt. Es wird weder eine Einreiseerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis benötigt.

Muss Ihr Umzugsgut verzollt werden?

Wegen der Zollfreiheit innerhalb der EU-Länder unterliegt Ihr privates Umzugsgut, das Sie von Deutschland nach Italien von uns transportieren lassen, außer weniger Ausnahmen, keiner Anmeldepflicht an den Grenzen. Haushaltsübliche Umzugsgüter dürfen grundsätzlich zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Das sind die Einschränkungen, die eine Verzollung an der Grenze erfordern oder überhaupt nicht eingeführt werden dürfen:

  • Waffen (nur wenige Ausnahmen dürfen mit einem Waffenschein eingeführt werden)
  • Feuerwerkskörper
  • Medikamente
  • Tabakwaren
  • Alkoholische Getränke
  • Jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften und Medien
  • größere Mengen an Pflanzen und Saaten
  • Kunstwerke und anderes Kulturgut

Auch wenn die Einreise nach Italien für die EU-Bürger recht unkompliziert ist, gibt es jedoch einige Dinge, an die Sie vor Ihrem Umzug nach Italien denken sollten. Wir haben eine Checkliste für Ihren Umzug erstellt.

Checkliste für Ihren Umzug nach Italien:

Umzug Italien - Checkliste

  • Prüfen Sie, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind und verlängern bzw. erneuern Sie diese gegebenenfalls.
  • Überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente auf Vollständigkeit (in Italien kann es schwierig werden, diese zu ersetzen bzw. zu beschaffen).
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihre Zeugnisse in Italien gültig sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Europäischen Kommission.
  • Lassen Sie alle notwendigen Dokumente wie die Geburtskunde und Heiratsurkunde in Italienisch übersetzen und beglaubigen.
  • Kündigen Sie den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung.
  • Denken Sie rechtzeitig an eventuell notwendige Renovierungsmaßnahmen.
  • Kündigen Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger und lassen Sie die Zählerstände ablesen bzw. lesen Sie diese selbst ab.
  • Kündigen Sie rechtzeitig den Kabelanschluss und GEZ.
  • Beantragen Sie ggf. mindestens 14 Tage vor dem Umzug eine Halteverbotszone vor Ihrem neuen Wohnsitz in Italien oder beauftragen Sie uns damit.
  • Wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Italien zu bleiben, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise das örtliche Polizeipräsidium (questura) aufsuchen, um eine Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno / carta soggiorno) zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie bei der italienischen Zollagentur (Direction Générale des Douanes et Droits Indirects) und beim Auswärtigen Amt.

 

Haben Sie eventuell noch weitere Fragen? Wir können diese beantworten – kontaktieren Sie uns einfach.

 

 

    Italien: Zahlen und Fakten

  • Hauptstadt: Rom
  • Regierungssitz: Rom
  • Staatsform: Parlamentarische Republik
  • Gesamtfläche: 301.338 km²
  • Währung: Euro
  • Amtssprache: Italienisch
  • Nachbarländer: Frankreich, Österreich, San Marino, Schweiz, Slowenien, Vatikanstadt
  • Einwohnerzahl: ca. 60,5 Millionen (2016)
  • Größte Städte: Rom, Mailand, Neapel, Turin, Palermo